Eine jetzt bekannt gewordene Verwaltungsanweisung des Finanzministeriums nimmt Stellungnahme zur steuerlichen Behandlung von Bonuspunkten als geldwerter Vorteil:
Nach Auffassung der Finanzverwaltung führen zusätzlich die Vorteile aus den dienstlich erworbenen Payback-Punkten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Damit sind die Vorteile grundsätzlich auch sozialversicherungspflichtig. Der Zufluss erfolgt dabei bereits bei Gutschrift auf dem privaten Punktekonto und nicht erst bei Einlösung der Payback-Punkte.
(Voller Wortlaut hier.)
Konkreter Anlaß war ein Arbeitnehmer, der an der Tankstelle mit der Tankkarte seines Arbeitgebers zahlte, und sich dafür private Payback-Punkte gutschreiben ließ.
Ähnliches gilt sicherlich für andere Bonusprogramme, mit Ausnahme der Lufthansa Miles&More, denn die Lufthansa zahlt pauschal eine Abgeltungssteuer an das Finanzamt. Sie ist aber wohl die einzige Fluglinie, die das tut. (Schelm wer daraus schließt, daß in keinem anderen Land das Finanzamt seine Bürger so unerbittlich verfolgt, wie in Deutschland.)


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